Liebe Patienten,
aufgrund des ab 01. Oktober 2022 geltenden Infektionsschutzgesetzes bitten wir Sie beim Betreten der Praxis eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind laut dem Gesetzgeber Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Patienten, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen wir um Vorlage eines ärztlichen Attests bitten.
Laut des Infektionsschutzgesetzes ist nach wie vor ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen generell empfohlen. Deshalb werden Begleitpersonen weiterhin gebeten die Praxis nicht zu betreten.
Außerdem bitten wir um Einhaltung folgender Hygieneregeln:
Bitte desinfizieren Sie bei Betreten der Praxis Ihre Hände.
Bitte achten Sie auf den Abstand.
Wir bitten alle Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer Grippe die Praxis nicht zu betreten und sich nach Abklingen der Symptomatik einen neuen Untersuchungstermin geben zu lassen.
Begleitpersonen werden gebeten die Praxis nicht zu betreten sofern eine Kommunikation zwischen Arzt und Patient möglich ist.